Freitag, 24. Oktober 2008

"Pressefreiheit" in der Türkei

Gegen die monatlich erscheinende traditional-islamische Zeitschrift "Yeni Furkan" wurde eine Geldstrafe verhängt. Das 13. Istanbuler Schwergericht befand die Herausgeber der "Glorifizierung von Schuldigen und Verbrechen" für schuldig.

Grund für die 18 Monate andauernde Verhandlung und Verurteilung war der Titel-Spot der Ausgabe vom März 2007. "Yeni Furkan" hatte unter der Überschrift "Osama Bin Laden - Hoffnung der Völker gegen den Imperialismus" über die Widerstandsbewegung innerhalb der muslimischen Welt gegen die "Neue Weltordnung" berichtet.

Das Gericht verurteilte zunächst den verantwortlichen Redakteur zu einer Haftstrafe von zwei Monaten und zehn Tagen. Die Haftstrafe wurde schließlich in eine Geldstrafe in Höhe von 1170 Lira (805 Euro) umgewandelt.

Die von Intellektuellen aus dem Kreis der sufischen İsmailağa-Gemeinde in Istanbul herausgegebene Zeitschrift erscheint landesweit seit Mitte der 1990er Jahre. Nach mehrfachen Verboten und jahrelangen Haftstrafen gegen die Herausgeber, erschien die Zeitschrift unter geringfügigen Namensänderungen immer wieder von neuem.

Namensänderungen sind für verbotene Zeitungen und Zeitschriften in der Türkei die einzige Möglichkeit für eine Publikationsfortsetzung. Doch gehen den Verbotenen Zeitungen und Zeitschriften langsam die Namen aus.

Zeitungsverbote: Parlamentarische Anfrage

Die Abgeordnete Aysel Tuğluk (DTP) reichte Mitte Oktober eine Anfrage im Parlament ein. Tuğluk griff dabei die jüngsten Publikationsverbote gegen kurdische Zeitungen wie "Azadiya Welat" und "Gündem" auf. Den Recherchen Tugluks zufolge wurden im Zeitraum vom August 2006 bis Oktober 2008 gegen 16 Zeitungen insgesamt 38 Publikationsverbote ausgesprochen. Die dabei verhängten Strafen reichen von einmonatigen Erscheinungsverboten bis zu mehrjährigen Haftstrafen bzw. entsprechenden Geldstrafen. Teilweise erstrecken sich die Verbote auch gegen die Internetpräsenz der Zeitungen. Die Anklage gegen kurdische Zeitungen laute immer auf "Propaganda für eine Terrororganisation".

Tuğluk sprach dagegen von einer doppelten Moral. Die kurdischen Zeitungen würden inhaltlich nicht von den Berichten und Kommentaren der nationalen Presse abweichen und dennoch permanent behindert und bestraft werden. Absurd sei die Lage inzwischen auch deshalb weil mehrfach gänzlich Verbotene Zeitungen und Zeitschriften kaum noch geeigneten Namen für die Neuerscheinungen finden könnten.

Verbotswelle erfaßt auch das Internet

Während die Verfolgung einheimischer Oppositionszeitungen kaum Interesse im Ausland erregt, fand das Verbot gegen youtube.com breites internationales Echo.

Nachdem ein Propagandakrieg zwischen türkischen und griechischen Nutzern des Videoportals ausgebrochen war, bei dem es auch zu Beleidignugen gegen den Republiksgründer M. Kemal Atatürk kam, wurde die weltweit bekannte Web-Seite schon Anfang 2007 für mehrere Tage vom Netz genommen. Zuletzt wurde deren Nutzung im Mai 2008 per Gerichtsbeschluss gesperrt. Das Verbot dauerte diesmal über hundert Tage.

Obwohl im August 2008 von offiziellen Stellen die Aufhebung des Verbots verkündet wurde, ist youtube.com nach wie vor nur indirekt aufrufbar.

Zu längeren bzw. dauerhaften Verboten gegen youtube.com kam es außer in der Türkei bisher nur in Brasilien, Marokko, Pakistan, Thailand, Iran, Armenien, Indonesien, Tunesien, Saudi-Arabien und China.

Am 15. Oktober 2008 wurde auch die Web-Seite der auflagenstarken Boulevardzeitung "Vatan" gesperrt. Dafür hatte der populäre Publizist Adnan Oktar (Harun Yahya) gesorgt. Oktar klagt immer wieder erfolgreich wegen Beleidigung seiner Person und Angriffe gegen seine Bürgerrechte gegen Zeitungen und Web-Seiten. So wurden auf Betreiben Oktars unter anderen auch Web-Seiten wie google.groups.com, wordpress.com oder geocities.com aus der türkischen Internetwelt verbannt.

Bericht: Algabal


Nachtrag: Wie die Boulevardzeitung "Sabah" in ihrer Online-Ausgabe vom 25. Oktober 2008 berichtet, wurden durch ein Urteil des 1. Friedensgerichts Diyarbakır vom 20. Oktober die Web-Seiten blogger.com und blogspot.com gesperrt. Für welchen Zeitraum die Sperre gültig ist, ging aus der Pressemeldung nicht hervor. (26. Oktober 2008)

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